Startseite » Das THW » Allgemeine Fragen » Was habe ich für Pflichten?

1: Regelmäßige Teilnahme am Dienst
Wenn man im THW ist, kriegt man einen Dienstplan. Unsere Dienste finden Mittwochsabends sowie an jedem 2. Samstag im Monat statt. Trotz Urlaub oder krankheitsbedingten Fehltagen sollte man mindestens 120 Stunden im Jahr ableisten.

2: Auf die „Chefs“ hören
Jeder, der einen höheren Dienstgrad hat als man selbst (in diesem Fall die Führungskräfte), kann einem Befehle erteilen. Die Befehle sind zu befolgen.

3: Ausbildung
Man hat im THW nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht auf Ausbildung. Das betrifft nicht nur all die im Dienstplan stehenden Dienste, sondern man kann auch auf Lehrgänge geschickt werden, die eine oder zwei Wochen am Stück dauern. Bei seinem Arbeitgeber muss man dafür keinen Urlaub dafür einreichen, der Bund zahlt in solchen Fällen dem Arbeitgeber den Lohn weiter.

4: Erreichbarkeit sicherstellen
Man muss dem THW seine Adresse, seine Telefonnummer(n), seinen Arbeitgeber (und dessen Telefonnummer(n)) und alle sonstigen regelmäßigen Aufenthaltsorte mitteilen. Fährt man in den Urlaub, muss man auch das dem THW rechtzeitig mitteilen.
Der Grund für die Erreichbarkeit: Wenn ein Einsatz kommt, muss man erreichbar sein.

5: Die eigene Sicherheit
Jeder THW-Helfer ist zwar versichert, aber er muss selbst darauf achten, dass er die erforderliche Schutzkleidung trägt. Wenn man schweißt oder mit der Flex arbeitet, gehört beispielsweise die Schutzbrille dazu. Für andere Arbeiten sind Schwimmwesten oder auch Atemschutzgeräte vorgeschrieben. Helme sind für alle Arbeiten Pflicht.
Zur eigenen Sicherheit gilt aber auch: Es gibt Raucher-Pausen. Dazwischen ist absolutes Rauchverbot. Außerdem sind keinerlei alkoholische Getränke erlaubt.

6: Kleidung pflegen
Die Arbeitsanzüge, die man vom THW gestellt bekommt, sind nicht das Eigentum des Helfers, sondern gehören nach wie vor dem Bund. Man ist selbst dafür verantwortlich, dass die Sachen sauber sind, geflickt werden und dass die Stiefel geputzt werden. Man sollte die Sachen nicht als praktische Arbeitskleidung in der Privatzeit ansehen. Nach Beendigung der THW-Zeit gehen die Sachen wieder an das THW zurück. Kann man das nicht, muss man finanziell dafür aufkommen.
Werden die Sachen im (THW-)Dienst beschädigt, bekommt man sie ersetzt, die beschädigten Sachen behält das THW ein.